Folge 22: Kopftuchverbot an Schulen: Das neue Gesetz.

Shownotes

In dieser Folge spricht Bundesministerin Claudia Bauer über das neue Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren, die geplanten Begleitmaßnahmen und die Umsetzung an Österreichs Schulen. Außerdem geht es um das geplante Integrationspflichtgesetz und die Frage, wie Integration künftig verbindlicher gestaltet werden soll.

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00:00:00: Mir ist es gerade als Jugendministerin  extrem wichtig, dass wir Mädchen schützen,

00:00:04: dass die Schule gerade auch ein geschützter Raum  sein soll, in dem sich Kinder entfalten können.

00:00:09: Unabhängig davon, ob es Mädchen oder Burschen  sind. Unabhängig davon, woher sie kommen, welcher

00:00:14: Religion sie angehören. Und da bin ich einfach als  Jugendministerin auch in der Verantwortung, alles

00:00:19: Mögliche zu unternehmen, dass Kinder geschützt  sind und dass das Kindeswohl gesichert ist.

00:00:24: [Musik]

00:00:27: Moderatorin: Willkommen am Ballhausplatz, dem  Podcast des Bundeskanzleramts Österreich. Mein

00:00:32: Name ist Annette Weber und gemeinsam blicken wir  auch heute wieder hinter die Kulissen und sprechen

00:00:36: über aktuelle Schlagzeilen. Ja, die Ferien gehen  quasi in den Endspurt und für viele Schülerinnen

00:00:42: und Schüler rückt der Start in das neue Schuljahr  auch wieder näher. Und ab dem kommenden Schuljahr

00:00:48: gibt es auch eine Neuerung und zwar für Mädchen  unter 14 Jahre gilt künftig an Schulen ein

00:00:54: Kopftuchverbot und genau darüber wollen wir heute  mit der Bundesministerin für Europa, Integration

00:00:59: und Familie sprechen, Claudia Bauer. Herzlich  willkommen. Schön, dass Sie heute unser Gast sind.

00:01:03: Bundesministerin Claudia Bauer: Danke schön.

00:01:05: Moderatorin: Frau Ministerin, beginnen wir  mal mit der Historie. Das Kinderkopftuch

00:01:08: hat ja schon mehrere Anläufe hinter sich oder  zumindest einen. 2019 wurde es beschlossen.

00:01:13: Auch damals ging es um Integration, um die  Gleichstellung von Männern und Frauen und um die

00:01:18: Vermeidung von einer frühzeitigen geschlechtlichen  Segregation eigentlich. Und das Gesetz wurde dann

00:01:23: 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und Sie  haben dieses Thema eigentlich relativ rasch nach

00:01:30: Antritt der neuen Bundesregierung, der aktuellen  Bundesregierung wieder auf die Agenda gesetzt.

00:01:34: Warum war oder ist Ihnen dieses Thema so wichtig?

00:01:37: Bauer: Mir ist es gerade als Jugendministerin  extrem wichtig, dass wir Mädchen schützen,

00:01:43: dass die Schule gerade auch ein geschützter Raum  sein soll, in dem sich Kinder entfalten können.

00:01:47: Unabhängig davon, ob es Mädchen oder Burschen  sind. Unabhängig davon, woher sie kommen, welcher

00:01:52: Religion sie angehören. Und da bin ich einfach als  Jugendministerin auch in der Verantwortung, alles

00:01:58: Mögliche zu unternehmen, dass Kinder geschützt  sind und dass das Kindeswohl gesichert ist.

00:02:02: Ein Kopftuch hat ganz einfach nichts an einem  achtjährigen Mädchen verloren, schon gar nicht

00:02:07: bei uns in Europa, schon gar nicht bei uns in  Österreich. Und deswegen war es mir wichtig, dass

00:02:11: wir hier alle Maßnahmen setzen, nicht nur infolge  des Kinderkopftuchverbotes, sondern eben auch mit

00:02:17: Begleitmaßnahmen, dass Kinder frei, sichtbar  und auch selbstbestimmt aufwachsen können.

00:02:23: Moderatorin: Vielleicht ein paar  Zahlen zu Beginn. Wissen wir in etwa,

00:02:26: wie viele Mädchen das betrifft oder hat sich das  in den letzten Jahren, wie hat sich das verändert?

00:02:30: Bauer: Da gibt es leider keine Zahlen dazu  und damit auch keine belastbaren Erhebungen,

00:02:35: auf die wir uns stützen könnten. Aber wenn wir es  versuchen herzuleiten anhand der Bundeshauptstadt

00:02:41: Wien, dann wissen wir, dass in Wien 84.000  Schülerinnen unter 14 Jahre alt sind und

00:02:48: gut 41 Prozent der Schülerinnen bekennen sich zum  Islam als Glauben. Und aus anderen internationalen

00:02:56: Erhebungen wissen wir, dass jede Dritte, mehr als  jede Dritte Muslima auch ein Kopftuch trägt. Und

00:03:02: deswegen gehen wir in Wien von deutlich mehr  als 10.000 betroffenen Mädchen auch aus. Also

00:03:08: da sprechen wir nicht nur von Einzelfällen oder  von wenigen 100, sondern das sind deutlich über

00:03:13: 10.000. Und das bezieht sich auch nicht nur auf  die Bundeshauptstadt, das möchte ich auch betonen,

00:03:16: und nicht nur auf Landeshauptstädte. Wir sehen  dieses Problem, und auch ich, wenn ich unterwegs

00:03:21: bin in ganz Österreich, sprechen mich immer wieder  Menschen darauf an, auch Lehrkräfte darauf an, die

00:03:26: sehen, dass das die letzten Jahre auch zugenommen  hat, insbesondere in den Klassenzimmern.

00:03:29: Moderatorin: Jetzt geht ja die aktuelle  Regelung bisschen weiter als das alte

00:03:35: Gesetz. Also jetzt geht es ja um Schülerinnen bis  zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Warum diese

00:03:40: Ausweitung und können Sie uns noch sagen, was  das neue Gesetz noch vom Alten unterscheidet?

00:03:46: Bauer: Wir haben bei 14 Jahren die Grenze gezogen,

00:03:49: weil mit 14 Jahren die Mündigkeit beginnt  und damit auch die religiöse Mündigkeit.

00:03:54: Das heißt, mit 14 Jahren kann jedes Mädchen selbst  entscheiden, jede junge Frau selbst entscheiden,

00:03:59: wie sie es mit dem Kopftuch handhabt, ob sie es  weiterhin nicht tragen möchte oder ob es sich

00:04:04: dafür entscheidet, jetzt als religiös mündige Frau  eben auch ein Kopftuch zu tragen. Aber davor haben

00:04:09: wir als Staat Verantwortung zu tragen, dass Kinder  und insbesondere Mädchen auch geschützt sind an

00:04:15: unseren Schulen, dass Gleichberechtigung  und sichtbares Aufwachsen eben nicht nur

00:04:19: ein Prinzip im Lehrplan sind oder im Unterricht  behandelt werden, sondern dass das tatsächlich

00:04:24: ein geschützter Raum für Schülerinnen  insbesondere auch ist. Eine Neuerung zum

00:04:30: ehemaligen Kinderkopftuchverbot ist ebenso, dass  wir es nicht nur auf öffentliche Schulen beziehen,

00:04:35: sondern dass es auch an Privatschulen gilt. Das  heißt auch an konfessionellen Privatschulen,

00:04:41: also auch am islamischen Privatgymnasium in  Wien, ist es minderjährigen Schülerinnen,

00:04:46: also in erster Linie in der Unterstufe,  dann verboten, dass sie ein Kopftuch tragen.

00:04:50: Moderatorin: Frau Ministerin,

00:04:51: Sie haben auch schon Begleitmaßnahmen  angesprochen. Was wird da konkret kommen?

00:04:55: Bauer: Uns ist es wichtig, dass wir hier  nicht nur auf die Arbeit mit Mädchen setzen,

00:05:01: sondern dass wir hier neben Empowerment-Maßnahmen  gezielt mit minderjährigen Mädchen eben auch

00:05:06: die Gruppe gleichaltriger Burschen miteinbeziehen.  Wir haben hier ein zunehmendes Problem mit

00:05:11: sogenannten Sittenwächtern. Das heißt  gleichaltrige Burschen, die in der Schule,

00:05:15: im Klassenverband, tatsächlich Mädchen auch, ja,  beurteilen und sagen, das ist eine ehrvolle Frau,

00:05:23: das ist eine nicht ehrvolle Frau, weil sie  kein Kopftuch trägt, weil sie sich nicht

00:05:28: diesen religiösen Vorschriften sozusagen auch  stellt und daran teilhat. Uns ist es auch wichtig,

00:05:35: dass wir Eltern hier miteinbeziehen, verstärkt  Elterngespräche auch führen und thematisieren,

00:05:40: was es bedeutet, eine gleichberechtigte Erziehung  auch zu ermöglichen für die eigenen Kinder,

00:05:46: für die Töchter wie auch für die Söhne. Und diese  Begleitmaßnahmen sollen insbesondere auch in Form

00:05:51: von Integrationsmaßnahmen, wir haben ein  großartiges Frauenzentrum beispielsweise

00:05:55: beim Österreichischen Integrationsfonds, fußen.

00:05:58: Moderatorin: Also es geht schon  deutlich weiter als das alte Gesetz.

00:06:01: Glauben Sie auch, dass es dieses Mal vorm  Verfassungsgerichtshof bestand haben wird?

00:06:05: Bauer: Ja, sie haben schon angesprochen,  dass das eine meiner ersten Initiativen

00:06:08: war als Ministerin im Bundeskanzleramt und  wir haben hier sehr gewissenhaft und viele,

00:06:15: viele Monate lang vorbereitet, gemeinsam mit  Verfassungsjuristinnen und Verfassungsjuristen,

00:06:21: dass wir gerade auch die Kritikpunkte des VFGH bei  der letzten Aufhebung hier gezielt miteinnehmen

00:06:28: können. Wir sind hier sehr sorgsam damit  umgegangen, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen,

00:06:34: in denen wir uns natürlich auch bewegen.  Und es ist meiner Ansicht nach ein sachlich

00:06:40: gerechtfertigtes, ein begrenztes Verbot und  auch eines, das verhältnismäßig ist. Also

00:06:44: genau diese Anforderungen auch des VFGH und  unserer Verfassung damit auch entgegenkommt.

00:06:50: Moderatorin: Was würden Sie denn  einem zwölfjährigen Mädchen sagen,

00:06:53: das zu Ihnen kommt und Ihnen erklärt,  dass es das Kopftuch freiwillig trägt?

00:06:57: Bauer: Dazu gibt es keine  Motivforschung. Das heißt,

00:07:00: ja, es wäre auch so ein Gesetz oder so  ein Verbot schlichtweg nicht umsetzbar,

00:07:05: wenn wir jetzt auf die individuelle Situation  eingehen. Für mich ist es ganz klar. Ich möchte,

00:07:09: dass Mädchen sichtbar in Österreich aufwachsen  können, dass es keinen Unterschied macht in

00:07:14: der Erziehung, im Aufwachsen, auch wenn  dann der Körper beginnt sich zu verändern,

00:07:19: die Persönlichkeit beginnt sich zu entwickeln, ob  man ein Mädchen oder ein Bursch ist. Und deswegen

00:07:25: stellen wir mit dem Kinderkopftuchverbot  eben dieses freie und sichtbare,

00:07:28: dieses selbstbestimmte Aufwachsen auch sicher,  haben die Grenze bei der Religionsmündigkeit

00:07:33: eben auch gezogen und danach kann jedes  Mädchen frei diese Entscheidung treffen.

00:07:38: Wir wissen aus internationalen Studien, dass das  Kinderkopftuchverbot eben auch dazu geführt hat,

00:07:46: dass Mädchen höhere Bildungsabschlüsse  schaffen. Und genau das wünsche ich mir auch.

00:07:50: Moderatorin: Jetzt war ja auch ein Kritikpunkt,  dass es ausdrücklich ein Kopftuch nach islamischen

00:07:56: Traditionen betrifft. Warum betrifft es nicht  vergleichbare Bekleidung anderer Religionen?

00:08:03: Bauer: Wir sind hier auch nach der Rechtsprechung  des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

00:08:08: vorgegangen, der das Kopftuch als mächtiges  religiöses Symbol sieht und das Kopftuch hindert

00:08:16: ja Mädchen in einem sichtbaren Aufwachsen.  Es hat natürlich, und das haben auch in den

00:08:20: vielen Stellungnahmen der Berufsverband der  Psychologinnen und Psychologen bestätigt,

00:08:25: dass es Mädchen daran hindert, ein  Körperbewusstsein auch zu entwickeln,

00:08:31: eben in einer zentralen Phase, wo die Pubertät  beginnt, wo sich der Körper entwickelt,

00:08:35: wo sich die Persönlichkeit auch verfestigt. Und  genau so sind wir eben hier auch vorgegangen

00:08:41: und haben dieses Kopftuchverbot mit  Begleitmaßnahmen auch umgesetzt.

00:08:47: Moderatorin: Jetzt habe ich schon gesagt,  in wenigen Tagen geht die Schule los. Wie

00:08:50: schaut das dann in der Praxis aus? Was  passiert, wenn ein Mädchen jetzt mit

00:08:53: einem Kopftuch in die Schule kommt? Gibt es  Sanktionen? Wenn ja, welche? Und ich glaube,

00:08:58: was auch viele interessiert: Welche Rolle  haben denn die Lehrerinnen und Lehrer?

00:09:02: Bauer: Also ganz wichtig ist mir in dem  Zusammenhang, dass Lehrkräfte nicht zu

00:09:05: Polizisten im Klassenzimmer werden. Ganz wichtig  ist, dass Lehrkräfte auch weiterhin ein gutes

00:09:11: Vertrauensverhältnis zu ihren Schülerinnen und  Schülern haben, insbesondere in dem Kontext zu

00:09:15: den Schülerinnen und dass die Schülerinnen auch  immer anvertrauen können, ihren Klassenlehrerinnen

00:09:21: und Lehrern. Also, es passiert auf Ebene der  Schulleitung, dass das Gespräch mit betroffenen

00:09:27: Schülerinnen geführt wird, dass Eltern verständigt  werden. Wenn es zu Wiederholungsfällen auch kommt,

00:09:33: wird die Bildungsdirektion eingeschaltet.  Wenn das alles zwecklos ist, auch die Kinder-

00:09:37: und Jugendhilfe im Bedarfsfall. Und dann  kommt es eben auch zu Verwaltungsstrafen,

00:09:43: die bis zu 800 Euro ausfallen können, von 150 bis  800 Euro ausfallen können. Und ganz wichtig ist:

00:09:49: Hier wird das Mädchen nicht bestraft,  sondern die Eltern tragen die Verantwortung,

00:09:53: wie es bei allen minderjährigen Kindern eben auch  der Fall ist. Eltern tragen die Verantwortung,

00:09:58: dass ihre Kinder ordnungsgemäß dem  Schulunterricht auch folgen können. Also

00:10:02: würde mit einer Schulpflichtverletzung  sozusagen gleichgestellt werden.

00:10:06: Moderatorin: Sie waren unlängst  in Deutschland, auch dort ist

00:10:09: das Thema. Wie groß war das Interesse am  österreichischen Modell und glauben Sie,

00:10:14: wird das auch bald in Deutschland ein  Thema werden, also ein größeres Thema?

00:10:18: Bauer: Ja, das Interesse ist tatsächlich  sehr, sehr groß. Nicht nur von,

00:10:23: nicht nur medialer Seite, sondern eben auch von  politischen Kolleginnen und Kollegen. Auch als

00:10:28: Europaministerin werde ich immer wieder  im Rat darauf angesprochen in Brüssel,

00:10:33: wie wir in Österreich das zur Umsetzung  gebracht haben, ob wir hier Unterlagen auch

00:10:37: schicken können. Das Interesse ist groß und ja,  wenn wir hier eine gewisse Vorbildfunktion oder

00:10:43: eine wegweisende Funktion einnehmen können, dann  machen wir das sehr, sehr gerne. Wir haben hier,

00:10:47: wie gesagt, sehr intensiv vorbereitet nach  den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen,

00:10:53: auch Schranken, die uns gegeben sind, aber  ich bin überzeugt, dass dieses Verbot halten

00:10:56: kann und dass gerade auch die Begleitmaßnahmen  einen wichtigen Beitrag dazu liefern können,

00:11:01: dass Mädchen selbstbestimmter in  unserer Gesellschaft auch aufwachsen.

00:11:05: Moderatorin: Vielleicht abschließend  noch eine andere Frage. Sie arbeiten

00:11:08: ja aktuell auch gerade an einem  Integrationspflichtgesetz. Wie

00:11:13: ist da der da Stand und wann wird das in  etwa kommen? Kann man das schon sagen?

00:11:17: Bauer: Ja, der letzte Teil vielleicht zuerst. Ich  hoffe, dass es so schnell wie möglich kommt und

00:11:21: dass es am 1. Jänner 2027 auch in Kraft treten  kann. Das wurde in Aussicht gestellt von der

00:11:27: gesamten Bundesregierung. Wir verhandeln das jetzt  schon viele, viele Monate lang. Klar ist für uns:

00:11:33: Wer Teil unserer Gesellschaft werden möchte, der  muss auch 3 zentrale Voraussetzungen erfüllen.

00:11:39: Nämlich unsere Sprache lernen, Deutsch lernen,  arbeiten gehen und selbsterhaltungsfähig werden

00:11:45: und eben auch unsere Regeln und Werte akzeptieren  und danach leben. Und wir bieten hier sehr,

00:11:50: sehr viel im Bereich der Integration an.  Das haben wir auch die letzten Jahre und

00:11:54: Jahrzehnte immer wieder. Aber Integration darf  nicht einfach als Kursangebot verstanden werden,

00:11:59: sondern das muss eine Verpflichtung auch sein.  Da brauchen wir mehr Verbindlichkeit. Wir haben

00:12:04: es lange genug mit der Freiwillig probiert und  sind damit nicht zum gewünschten Ziel gekommen.

00:12:10: Und wer, ja, wer schnell Fuß fassen will in  Österreich, der hat die große Chance mit dem

00:12:15: Integrationspflichtengesetz schnell in unserer  Gesellschaft auch anzukommen. Wer sich weigert

00:12:21: unsere Sprache zu lernen, wer sich weigert  Arbeitsmarktintegration zu betreiben, der

00:12:27: hat künftig hin auch mit deutlichen Kürzungen bei  der Sozialhilfe zu rechnen. Und ich glaube, das

00:12:31: ist sehr, sehr deutlich und auch spürbar, nicht  nur so können wir Integration auch einfordern.

00:12:36: Moderatorin: Ja, dann sage ich herzlichen  Dank für das Update und für die Einblicke

00:12:40: und ich sag auch Ihnen danke fürs  Zuhören. Das war "Am Ballhausplatz",

00:12:44: der Podcast des Bundeskanzleramts  Österreich. Bis zur nächsten Folge.

00:12:47: [Musik]